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   OVG Niedersachsen, 28.01.1993 - 11 L 513/89   

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https://dejure.org/1993,1319
OVG Niedersachsen, 28.01.1993 - 11 L 513/89 (https://dejure.org/1993,1319)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.01.1993 - 11 L 513/89 (https://dejure.org/1993,1319)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 11 L 513/89 (https://dejure.org/1993,1319)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG; § 51 Abs. 1 AuslG
    Türkischer Staatsangehöriger; Yezidischer Glaube; Rückkehr; Heimatland; Südanatolien; Wahrscheinlichkeit; Gruppenverfolgung; Religionszugehörigkeit; Inländische Fluchtalternative

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Türkischer Staatsangehöriger; Yezidischer Glaube; Rückkehr; Heimatland; Südanatolien; Wahrscheinlichkeit; Gruppenverfolgung; Religionszugehörigkeit; Inländische Fluchtalternative

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Wird zitiert von ... (33)

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03

    Vorliegen einer mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung der Yeziden in der

    Wie der Senat im Grundsatzurteil vom 28. Januar 1993 - 11 L 513/89 - (S. 16 f.) dargelegt hat, befinden sich die traditionellen Siedlungsgebiete der Yeziden in der Türkei vor allem in den südöstlichen Provinzen Mardin (insbesondere in den Kreisen Midyat, Idil, Nusaybin), Batman (insbesondere in den Kreisen Batman und Besiri) und Sanli Urfa (Stadt und Kreis Viransehir).

    Der erkennende Senat hat für das hier maßgebliche Verhältnis von (strenggläubigen bzw. fundamentalistischen) Moslems zu Yeziden im Grundsatzurteil vom 28. Januar 1993 (a.a.O., S. 18) Folgendes ausgeführt: .

    Der erkennende Senat hat dazu in seinem Grundsatzurteil vom 28. Januar 1993 (a.a.O., S. 17 UA) unter Auswertung der seinerzeit zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel Folgendes ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 29.05.1997 - 11 L 6286/91

    Politische Verfolgung; Yeziden; Türkei; Zugehörigkeit zu einer

    Glaubensgebundene Yeziden in der Türkei sind einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt (Bestätigung der ständigen Rechtspr. d. Senats seit d. Urt. 28.011993 - 11 L 513/89 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats seit dem Grundsatzurteil vom 28. Januar 1993 (11 L 513/89) sind glaubensgebundene Yeziden in ihren angestammten Siedlungsgebieten im Südosten der Türkei zumindest seit 1988/89 einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung durch die moslemische Bevölkerungsmehrheit ausgesetzt, der sie sich auch nicht durch ein Ausweichen in andere Landesteile entziehen können.

    Die religiöse Betreuung durch Angehörige der yezidischen Priesterstände ist ein wesentlicher Bestandteil der religiösen Praxis der Yeziden (vgl. Senatsurt. v. 28.1.1993 - 11 L 513/89 - S. 17 m.Nachw.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats droht glaubensgebundenen Yeziden in anderen Landesteilen der Türkei eine existenzbedrohende Notlage (vgl. dazu im einzelnen Urt. v. 28.1.1993 - 11 L 513/89 -, S. 35 - 39 UA).

    Nach der Rechtsprechung des Senats können Yeziden dort Arbeitsplätze nur dann erhalten, wenn sie ihre religiöse Identität erfolgreich verleugnen und damit ihre religiöse Existenz auf lange Sicht verloren geben, während Yeziden, die sich als solche bekennen oder erkannt werden, keine Möglichkeit haben, Arbeit zu finden bzw. einen Arbeitsplatz auf längere Zeit zu behalten (Urt.v. 28.1.1993 - 11 L 513/89 -, S. 35 - 39 d UA).

  • VG Göttingen, 28.10.2009 - 1 A 356/06

    Widerruf der Asylanerkennung und von Flüchtlingsschutz gegenüber Yeziden aus der

    Als Grund hierfür wurde maßgeblich der Umstand angeführt, dass ein Eingreifen zugunsten der von der Mehrheit nicht geachteten Minderheit dem Ziel des türkischen Staates zuwider gelaufen wäre, sich in den vom Konflikt mit der PKK betroffenen Gebieten kurdische Clans gewogen zu halten, die in großem Umfang Dorfschützerarmeen gestellt haben bzw. stellen sollten (s. Nds. OVG, Grundsatzurteil vom 28.01.1993 - 11 L 513/89 -, mit welchem das OVG erstmals eine mittelbare Gruppenverfolgung für Yeziden in der Südosttürkei angenommen hat, juris, vgl. auch VG Saarland, a. a. O., m. Rechtsprechungshinweisen).

    Im Gegensatz zum Nds. OVG ist das erkennende Gericht aber auch der Auffassung, dass angesichts der gegenüber Yeziden nach wie vor feindlich eingestellten moslemischen Umgebung weiterhin nicht auszuschließen ist, dass die Zahl der asylrelevanten Übergriffe tatsächlich höher ist, als die Zahl der bekanntgewordenen Vorfälle (so auch noch Nds. OVG in seinem Grundsatzurteil vom 28.01.1993, a.a.O.).

    Der Kläger, dem durch den rechtskräftigen Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 28.01.1993 (a.a.O.) auch wegen individueller Verfolgung als Yezide Asyl und Abschiebungsschutz gewährt wurde, ist auch mit Blick hierauf vor einer erneuten - individuellen - Verfolgung nicht hinreichend sicher.

    Dabei sind insbesondere die Umstände der Ermordung eines Vetters des Vaters des Klägers, auf die das OVG Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 28.01.1993 (a.a.O.) ebenfalls abgestellt hat, von Bedeutung.

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